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Leistungen bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

 
Thema:

Erbringung der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung - BaustellV) vorgeschriebenen Koordinatorleistungen.

Umfang:

- Erstellung der Vorankündigung und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde;
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes;
- Zusammenstellung der Unterlage für Arbeiten am Bauwerk nach der Fertigstellung;
- Baustellenbesuche zur Durchführung der Pflichten des SiGe-Koordinators gemäß §3 (3) BaustellV mit erforderlichem Schriftverkehr.

Grundlagen: Detaillierte Informationen des Auftraggebers über die Art und den Umfang des Bauvorhabens sowie die objektspezifischen Rahmenbedingungen, wie sie in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen "RAB 30" unter Abschnitt 4 nachstehend beschrieben sind. Zitat:

  • Komplexität der Planung, wie zum Beispiel Bauen im Bestand,
  • Anzahl der Planungsbeteiligten,
  • vorgesehene Bauzeit,
  • Komplexität der Bauausführung, wie zum Beispiel beengte Baustellenverhältnisse und technische Schwierigkeitsgrade,
  • Anzahl der an der Bauausführung beteiligten Unternehmen,
  • Anforderungen aufgrund der zu berücksichtigenden späteren Arbeiten.



Aktionsradius: Die SiGe-Koordination wird vorzugsweise im Rhein-Main Gebiet durchgeführt (Großraum Frankfurt, Offenbach, Bad-Homburg, Friedberg, Hanau, Aschaffenburg, Darmstadt, Heppenheim, Groß-Gerau, Mainz, Wiesbaden).

Honorar: Die Vergütung erfolgt nach vorher festgelegtem Aufwand und setzt sich zusammen aus
- den sicherheitstechnischen Anforderungen der zu koordinierenden Baustelle,
- der Anzahl der Baustellenbesuche sowie
- der Entfernung zwischen Mörfelden-Walldorf (bei Frankfurt a.M.) und der Baustelle.

Preis-Beispiel
(inkl. MwSt):

Einmaliger Pauschalbetrag je m³-Brutto-Rauminhalt beim Neubau eines durchschnittlichen Mehrfamilienhauses für die Erstellung der "Vorankündigung", des "SiGe-Planes" und der "Unterlage": € 1,50
Zuzüglich  
- pro einstündigem Baustellenbesuch (inkl. schriftlichem Bericht): € 150,00
- Fahrtkosten pro gefahrenem km (inkl. Fahrzeitkosten): € 1,50
- Stundensatz für zusätzlich beauftragte SiGeKo-Leistungen: € 100,00

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