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Leistungen bei der Planung von Um- und Neubauten |
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Für den Bauantrag bei einem Wohnhaus sind
in der Regel folgende Leistungen notwendig: |
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Vor Beginn und während der
Rohbauarbeiten sind im Allgemeinen folgende Leistungen erforderlich: |
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Honorar: | Die Vergütung erfolgt nach vorher festgelegtem Aufwand und setzt sich zusammen aus - der Größe und der Schwierigkeit des zu planenden Gebäudes, - dem Know-how der ausführenden Baufirma sowie - der Entfernung zwischen Mörfelden-Walldorf (bei Frankfurt a.M.) und der Baustelle. |
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Preis-Beispiel (inkl. MwSt): |
Je m³-Brutto-Rauminhalt bei einem Neubau eines durchschnittlichen Wohnhauses (ohne aufwendige Entwurfsplanung) können für vorstehende Leistungen grob angesetzt werden: | € 10,00 bis 25,00 |
Fahrtkosten pro gefahrener km (inkl. Fahrzeitkosten): | € 1,50 | |
Stundensatz für zusätzliche Leistungen, abhängig von der notwendigen Qualifikation des Mitarbeiters: | € 60,00 bis 120,00 | |
Hinzu kommen noch Gebühren z.B. für
die Baubehörde, das Katasteramt sowie falls erforderlich das Honorar
von Sonderfachleuten (z.B. Bodengutachter, Vermesser, Prüfingenieur). |
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Wenn gewünscht, werden gerne auch Planungs- und Überwachungs-Leistungen für die Ausbau-Gewerke erbracht. |
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