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Leistungen bei der Planung von Um- und Neubauten

 
Für den Bauantrag bei einem Wohnhaus sind in der Regel folgende Leistungen notwendig:

  • Bearbeitung des Mitteilungsformulares oder des Bauantragsformulares;
  • Erstellung der Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte);
  • Anfertigung des Freiflächenplanes;
  • Eintragung des Gebäudes in den amtlichen Lageplan
    (amtlicher Lageplan muss zuvor vom Bauherrn beim Katasteramt bestellt werden);
  • Erstellung der Entwässerungszeichnungen sowie falls erforderlich mit Entwässerungs-Antrag,
    Beschreibung und -Berechnung;
  • Anfertigung der Baubeschreibung sowie evtl. Nutzungsbeschreibung;
  • Nachweis der Vollgeschosse;
  • Berechnung der Zahl und Größe der Kfz-Stellplätze sowie der Fahrradabstellplätze;
  • Nachweis der Erfüllung der Stellplatzpflicht;
  • Berechnung des umbauten Raumes (Brutto-Rauminhalt) nach DIN 277;
  • Ermittlung der Gebäudeklasse;
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung;
  • Nachweis der Abstandsflächen;
  • Ermittlung der Wohnfläche bzw. der Nutzfläche;
  • Berechnung der Statik des Gebäudes inkl. Positionspläne;
  • Erstellung der Nachweise nach Energieeinsparverordnung (Wärmeschutznachweis, Energieausweis);
  • Erstellung der Schallschutznachweise;
  • Gegebenenfalls Erstellung der Brandschutznachweise.
 
Vor Beginn und während der Rohbauarbeiten sind im Allgemeinen folgende Leistungen erforderlich:

  • Grundrisszeichnung der Entwässerungsleitungen im Erdreich;
  • Rohbauzeichnungen gemäß DIN 1356 im Maßstab 1:50 von den Grundrissen der einzelnen
    Geschosse und ein Vertikalschnitt durchs Gebäude;
  • Bewehrungszeichnungen gemäß DIN 1356 im Maßstab 1:50 von der Fundamentplatte, den
    Geschossdecken und evtl. von Wänden, inklusive Listen der benötigten Baustahl-Stäbe und -Matten;
  • Baustartbesprechung mit dem Rohbau-Unternehmer;
  • Kontrolle der Lage der Entwässerungsleitungen im Erdreich;
  • Kontrolle der Abmessungen und der Bewehrung der Bodenplatte;
  • Kontrolle der Lage, der Abmessungen und der Bewehrung der einzelnen Geschossdecken;
  • Kontrolle der Lage, der Abmessungen sowie evtl. der Bewehrung der tragenden Wände;
  • Abnahme der Rohbaufertigstellung.
 
Honorar: Die Vergütung erfolgt nach vorher festgelegtem Aufwand und setzt sich zusammen aus
- der Größe und der Schwierigkeit des zu planenden Gebäudes,
- dem Know-how der ausführenden Baufirma sowie
- der Entfernung zwischen Mörfelden-Walldorf (bei Frankfurt a.M.) und der Baustelle.

Preis-Beispiel
(inkl. MwSt):

Je m³-Brutto-Rauminhalt bei einem Neubau eines durchschnittlichen Wohnhauses (ohne aufwendige Entwurfsplanung) können für vorstehende Leistungen grob angesetzt werden: € 10,00 bis 25,00
Fahrtkosten pro gefahrener km (inkl. Fahrzeitkosten): € 1,50
Stundensatz für zusätzliche Leistungen, abhängig von der notwendigen Qualifikation des Mitarbeiters: € 60,00 bis 120,00
Hinzu kommen noch Gebühren z.B. für die Baubehörde, das Katasteramt sowie falls erforderlich das Honorar von Sonderfachleuten (z.B. Bodengutachter, Vermesser, Prüfingenieur).

 
Wenn gewünscht, werden gerne auch Planungs- und Überwachungs-Leistungen für die Ausbau-Gewerke erbracht.

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